Werdet Unternehmensmitglied
Fördermitgliedschaft für Unternehmen
Als Unternehmensmitglied unterstützt ihr den Verein ZWEITZEUGEN e.V. finanziell mit einem Mitgliedsbeitrag. Ihr ermöglicht damit:
- unsere tägliche Bildungsarbeit an Schulen und in außerschulischen Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen
- unsere Ausstellungen, die Interview-Aufbereitung, Interview-Magazine und didaktischen Hefte
- die Entwicklung von Projekten wie z.B. »Zweitzeug*innen im Fußball« oder der Digitalisierung der Lebensgeschichten
- unseren fortlaufenden Kontakt zu Zeitzeug*innen sowie deren Angehörigen
- unsere allgemeine Vereinsarbeit
Wer kann Unternehmensmitglied werden?
Für Unternehmen ist es ebenfalls möglich, den Verein durch eine Fördermitgliedschaft zu unterstützen. Hierfür ist eine Prüfung des Antrags durch den Vorstand anhand unserer Ethikrichtlinien erforderlich.
Was bringt Euch eine Unternehmensmitgliedschaft?
Ihr werdet eingeladen zur Mitgliederversammlung und könnt Euch dort inhaltlich einbringen und uns direkt Fragen zu unserer Arbeit stellen. Bei großen, für uns sehr wichtigen Fragen und Themen bitten wir Euch als Unternehmensmitglied um Eure Meinung, z.B. per Umfrage. Zuletzt ist das beispielsweise bei der Einrichtung unseres Beirats und bei der Entscheidung zu unserer Umbenennung geschehen.
Unternehmensmitglieder erhalten mit ihrer Mitgliedschaft weitere Benefits und Vorteile:
- Jedes Unternehmensmitglied kann pro Jahr bis zu zwei ganztägige ZWEITZEUGEN-Workshops für seine Mitarbeitenden zum Vorzugspreis (50% Rabatt) buchen.
- Unternehmensmitglieder erhalten 10% Rabatt auf unsere Publikationen und Produkte.
- Unternehmensmitglieder werden von uns aktiv in die jeweilige lokale Erinnerungs- und Bildungsarbeit in ihrer Region einbezogen. Das bedeutet: Wenn eine Schule oder andere Bildungseinrichtung nicht ausreichend finanzielle Mittel aufbringen kann, um einen ZWEITZEUGEN-Workshop zu buchen, kann das Unternehmen den Fehlbetrag finanzieren.
Wenn sich Mitarbeitende Eures Unternehmens ehrenamtlich bei uns engagieren möchten, freuen wir uns sehr!
Mindestbeitrag Unternehmensmitglied
Die Beiträge für Unternehmen richten sich nach der Anzahl der Mitarbeiter*innen. Der jährliche Mindestbeitrag für die Mitgliedschaft von Unternehmen aus der Privatwirtschaft beträgt:
-
300 €
bis 300 Mitarbeiter*innen
-
1.000 €
bis 1.000 Mitarbeiter*innen
-
5.000 €
mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen
Der jährliche Mindestbeitrag für die Mitgliedschaft von Unternehmen aus Gemeinwohl und/oder Kommunalverwaltung beträgt 60 Euro.
Kündigung
Eure Kündigung der Mitgliedschaft muss, mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres (31.12.), d.h. bis zum 30. September, erfolgen. Sie muss schriftlich, per E-Mail an den Vorstand adressiert und an mitglieder@zweitzeugen.de geschickt werden.
Zwei Beispiele
Wenn ein Mitglied bis Ende September eines Jahres seine Förder-Mitgliedschaft kündigt, bleibt es bis zum 31.12. desselben Jahres Mitglied des Vereins und zahlt bis Ende desselben Jahres auch seine Beiträge.
Falls ein Mitglied jedoch zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember eines Jahres die Mitgliedschaft kündigt, bleibt es dagegen Förder-Mitglied bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres und zahlt auch so lange den Mitgliedsbeitrag.