Werde Mitglied

Du möchtest unseren Verein unterstützen und Teil unserer Gemeinschaft werden? Wir freuen uns sehr darüber und darauf, Dich in unserem wachsenden Verein als Mitglied aufzunehmen!

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Fördermitgliedschaft

Als Fördermitglied unterstützt Du den Verein ZWEITZEUGEN e.V. finanziell mit Deinem Mitgliedsbeitrag. Du ermöglichst damit:

  • unsere tägliche Bildungsarbeit an Schulen und in außerschulischen Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen
  • unsere Ausstellungen, die Interview-Aufbereitung, Interview-Magazine und didaktischen Hefte
  • die Entwicklung von Projekten wie z.B. »Zweitzeug*innen im Fußball« oder der Digitalisierung der Lebensgeschichten
  • unseren fortlaufenden Kontakt zu Zeitzeug*innen sowie deren Angehörigen
  • unsere allgemeine Vereinsarbeit
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Wer kann Fördermitglied werden?

Fördermitglied des Ver­eins ZWEITZEUGEN e.V. kannst Du werden, wenn Du eine volljährige Person oder eine minderjährige Person ab Beginn des 9. Lebensjahres bist und wenn Du Dich mit den Zielen des Vereins verbunden fühlst, den Verein fi­nanziell und ideell unterstützt und zur Verbreitung seiner Ziele beitragen möchtest.

Minderjährige Fördermitglieder 

Förderndes Mitglied können auch Minderjährige werden, d.h. Kinder ab Beginn des neun­ten Lebensjahres, sofern die schriftliche Zu­stimmung der gesetzlichen Vertreter*innen vor­liegt. Die Unterschrift der*des Erziehungsberechtigten im Formular »Antrag auf Fördermitgliedschaft« (intern: ehemals »Werde Mitglied«) ist zwingend erforderlich.

Mit der Unterschrift erklären sich die*der Erziehungsberechtigte*n bereit, die Beitragszahlung zu übernehmen. Doch die Möglichkeit zur Kündigung gibt es natürlich. Die Verpflichtung zur Beitragszahlung bezieht sich nur auf die Zeit der Mitgliedschaft. Davon unbenommen ist die Kündigung wie bei allen anderen Mitgliedern auch möglich.

Was bringt Dir eine Fördermitgliedschaft?

Du wirst eingeladen zur Mit­gliederversammlung und kannst Dich dort inhaltlich einbringen und uns direkt Fragen zu unserer Arbeit stellen. Stimmrecht haben jedoch nur Ordentliche Mitglieder (Wenn Du Mitglied bist und Ordentliches Mitglied werden möchtest, sprich uns gerne an!). Bei großen, für uns sehr wichtigen Fragen und Themen bitten wir Dich als Fördermitglied um Deine Meinung, z.B. per Umfrage. Zuletzt ist das beispielsweise bei der Einrichtung unseres Beirats und bei der Entscheidung zu unserer Umbenennung geschehen. Bei Interesse kannst Du unseren monatlichen Newsletter speziell für Mitglieder abonnieren, in dem wir dich auf dem Laufenden über das Vereinsleben halten.

Wenn Du Dich gleichzeitig ehrenamtlich bei uns engagieren möchtest, freuen wir uns sehr!

Infos zum Ehrenamt

Wenn Du längere Zeit aktiv ehrenamtlich mitgearbeitet hast, könntest Du bei Interesse Deine Fördermitgliedschaft in eine Ordentliche Mitgliedschaft umwandeln lassen. Um zu erfahren, wie das geht und was Du davon hast, nimm Kontakt mit uns auf: mitglieder@zweitzeugen.de.

Mitgliedsbeitrag

Fördermitglieder im Verein ZWEITZEUGEN e.V. zahlen einen Mindestbeitrag. Du kannst aber gerne einen höheren Beitrag festlegen. Das würde uns sehr freuen!

Der jährliche Mindestbeitrag beträgt

Fördermitgliedsantrag für Privatpersonen

Persönliche Angaben
Mitgliedsbeitrag
Deinen Fördermitgliedsbeitrag kannst Du selbst bestimmen. Bitte bedenke bei Deiner Auswahl, dass ein monatlicher Mitgliedsbeitrag für uns mit einem größeren organisatorischen Aufwand verbunden ist. Der jährliche Mindestbeitrag beträgt für Fördermitglieder ab 8 Jahren 0 €, ab 14 Jahren 12 € und ab 18 Jahren 30 €.
Bankverbindung
Fast geschafft

Kündigung

Deine Kündigung der Mitgliedschaft muss, mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres (31.12.), d.h. bis zum 30. September, erfolgen. Sie muss schriftlich, per E-Mail an den Vorstand adressiert und an mitglieder@zweitzeugen.de geschickt werden.

Zwei Beispiele

Wenn ein Mitglied bis Ende September eines Jahres seine Förder-Mitgliedschaft kündigt, bleibt es bis zum 31.12. desselben Jahres Mitglied des Vereins und zahlt bis Ende desselben Jahres auch seine Beiträge.

Falls ein Mitglied jedoch zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember eines Jahres die Mitgliedschaft kündigt, bleibt es dagegen Förder-Mitglied bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres und zahlt auch so lange den Mitgliedsbeitrag.