Werde Mitglied
Fördermitgliedschaft
Als Fördermitglied unterstützt Du den Verein ZWEITZEUGEN e.V. finanziell mit Deinem Mitgliedsbeitrag. Du ermöglichst damit:
- unsere tägliche Bildungsarbeit an Schulen und in außerschulischen Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen
- unsere Ausstellungen, die Interview-Aufbereitung, Interview-Magazine und didaktischen Hefte
- die Entwicklung von Projekten wie z.B. »Zweitzeug*innen im Fußball« oder der Digitalisierung der Lebensgeschichten
- unseren fortlaufenden Kontakt zu Zeitzeug*innen sowie deren Angehörigen
- unsere allgemeine Vereinsarbeit
Wer kann Fördermitglied werden?
Fördermitglied des Vereins ZWEITZEUGEN e.V. kannst Du werden, wenn Du eine volljährige Person oder eine minderjährige Person ab Beginn des 9. Lebensjahres bist und wenn Du Dich mit den Zielen des Vereins verbunden fühlst, den Verein finanziell und ideell unterstützt und zur Verbreitung seiner Ziele beitragen möchtest.
Minderjährige Fördermitglieder
Förderndes Mitglied können auch Minderjährige werden, d.h. Kinder ab Beginn des neunten Lebensjahres, sofern die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter*innen vorliegt. Die Unterschrift der*des Erziehungsberechtigten im Formular »Antrag auf Fördermitgliedschaft« (intern: ehemals »Werde Mitglied«) ist zwingend erforderlich.
Mit der Unterschrift erklären sich die*der Erziehungsberechtigte*n bereit, die Beitragszahlung zu übernehmen. Doch die Möglichkeit zur Kündigung gibt es natürlich. Die Verpflichtung zur Beitragszahlung bezieht sich nur auf die Zeit der Mitgliedschaft. Davon unbenommen ist die Kündigung wie bei allen anderen Mitgliedern auch möglich.
Was bringt Dir eine Fördermitgliedschaft?
Du wirst eingeladen zur Mitgliederversammlung und kannst Dich dort inhaltlich einbringen und uns direkt Fragen zu unserer Arbeit stellen. Stimmrecht haben jedoch nur Ordentliche Mitglieder (Wenn Du Mitglied bist und Ordentliches Mitglied werden möchtest, sprich uns gerne an!). Bei großen, für uns sehr wichtigen Fragen und Themen bitten wir Dich als Fördermitglied um Deine Meinung, z.B. per Umfrage. Zuletzt ist das beispielsweise bei der Einrichtung unseres Beirats und bei der Entscheidung zu unserer Umbenennung geschehen. Bei Interesse kannst Du unseren monatlichen Newsletter speziell für Mitglieder abonnieren, in dem wir dich auf dem Laufenden über das Vereinsleben halten.
Wenn Du Dich gleichzeitig ehrenamtlich bei uns engagieren möchtest, freuen wir uns sehr!
Wenn Du längere Zeit aktiv ehrenamtlich mitgearbeitet hast, könntest Du bei Interesse Deine Fördermitgliedschaft in eine Ordentliche Mitgliedschaft umwandeln lassen. Um zu erfahren, wie das geht und was Du davon hast, nimm Kontakt mit uns auf: mitglieder@zweitzeugen.de.
Mitgliedsbeitrag
Fördermitglieder im Verein ZWEITZEUGEN e.V. zahlen einen Mindestbeitrag. Du kannst aber gerne einen höheren Beitrag festlegen. Das würde uns sehr freuen!
Der jährliche Mindestbeitrag beträgt
-
0 €
für Kinder ab 9 bis 13 Jahre
-
12 €
für Jugendliche ab 14 bis 17 Jahre
-
30 €
für Erwachsene ab 18 Jahre
Kündigung
Deine Kündigung der Mitgliedschaft muss, mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres (31.12.), d.h. bis zum 30. September, erfolgen. Sie muss schriftlich, per E-Mail an den Vorstand adressiert und an mitglieder@zweitzeugen.de geschickt werden.
Zwei Beispiele
Wenn ein Mitglied bis Ende September eines Jahres seine Förder-Mitgliedschaft kündigt, bleibt es bis zum 31.12. desselben Jahres Mitglied des Vereins und zahlt bis Ende desselben Jahres auch seine Beiträge.
Falls ein Mitglied jedoch zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember eines Jahres die Mitgliedschaft kündigt, bleibt es dagegen Förder-Mitglied bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres und zahlt auch so lange den Mitgliedsbeitrag.